AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIE MÖBEL-MITFAHR-ZENTRALE GmbH – Beiladungsservice
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beiladungstransporte, die die DIE MÖBEL-MITFAHR-ZENTRALE GmbH
(nachfolgend „DMMZ") für private und gewerbliche Auftraggeber durchführt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn,
DMMZ stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
DMMZ erbringt Beiladungstransporte: Das Transportgut des Auftraggebers wird gemeinsam
mit Gütern anderer Kunden auf einem Fahrzeug transportiert (Sammelladung). Die genaue
Ankunftszeit am Lade- bzw. Entladepunkt wird ca. 30 Minuten vor Ankunft telefonisch
mitgeteilt. Ein fester Liefertag wird vereinbart; eine Fixzeit kann gegen Aufpreis vereinbart
werden, sofern betrieblich möglich.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch
DMMZ. Die Auftragsbestätigung enthält Abholadresse, Lieferadresse, Transportdatum,
Leistungsumfang und Preis. Mündliche Nebenabreden sind ohne schriftliche Bestätigung
unverbindlich. Ein Angebot bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden
Angaben des Auftraggebers. Die finale Auftragsbestätigung erfolgt, sobald DMMZ alle für
die Durchführung erforderlichen Informationen vorliegen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise in Euro inkl. gesetzlicher MwSt.
(2) Demontage und Montage von Möbeln werden nach Aufwand berechnet und sind im
Grundpreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verschlossene Zufahrt,
fehlende Aufzugnutzung), werden nach Aufwand berechnet.
(4) Zahlung ist bei Lieferung in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte fällig, sofern keine
andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Beauftragt der Auftraggeber DMMZ mit der Demontage von Möbelstücken, sollte dies
möglichst frühzeitig angekündigt werden, damit ausreichend Zeit eingeplant werden
kann; die Demontage wird gegen Aufpreis nach Aufwand berechnet. Versendet der
Auftraggeber im Rahmen des Transports von ihm selbst demontierte Möbelstücke,
müssen diese bei Ankunft von DMMZ bereits fachgerecht demontiert bereitstehen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrt, Halteplatz und Treppenhausdurchgang
(Breite ≥ 80 cm) zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
Notwendige Halteverbotszonen sind vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten
bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
(3) Der Auftraggeber benennt vor Auftragsbeginn alle Umstände, die die Beförderung
erschweren (enge Treppe, kein Aufzug, Sperrgut > 100 kg etc.).
§ 6 Besondere Güter
Pflanzen, Tiere, gefährliche Güter und verderbliche Waren werden grundsätzlich nicht
befördert. Für Klaviere, Flügel und Tresore ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierungen bis eine Woche vor dem vereinbarten Liefertermin bzw. vor der
Terminvergabe sind kostenfrei.
(2) Bei Stornierung innerhalb der letzten Woche vor dem vereinbarten Liefertermin wird
eine Aufwandspauschale von bis zu 100 % des vereinbarten Preises berechnet, deren
Höhe sich nach dem zu erwartenden Aufwand (u. a. Volumen, Streckenplanung) richtet,
der durch die kurzfristige Absage entsteht.
(3) Bei Stornierung am Tag der Abholung oder bei Nichterscheinen kann der volle Preis
berechnet werden.
(4) DMMZ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt,
Fahrzeugausfall oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände die Durchführung
unmöglich machen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
§ 8 Haftung und Versicherung
(1) Für das Umzugsgut gilt die gesetzliche Haftung des Möbelspediteurs nach den
§§ 425 ff. HGB. Die Haftungsgrenze beträgt 620 € je Kubikmeter Ladevolumen. Im
Schadenfall richtet sich die Entschädigung grundsätzlich nach dem Zeitwert des
beschädigten oder verlorenen Umzugsguts.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers kann gegen Aufpreis eine zusätzliche
Transportversicherung abgeschlossen werden, die das Umzugsgut über die gesetzliche
Haftung hinaus absichert. Dies gilt insbesondere für Wertgegenstände (Kunst,
Antiquitäten, Schmuck).
(3) Offensichtliche Schäden müssen unmittelbar bei der Anlieferung angezeigt werden.
Verdeckte, äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung schriftlich gegenüber DMMZ zu melden (§ 438 HGB).
(4) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen
des öffentlichen Rechts ist Hamburg.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.